Widerrufsrecht


Glossar: Widerrufsrecht

Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmen/Dienstleister und dem Verbraucher besteht für Letzteren oft die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen rückwirkend zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist ermöglicht es dem Verbraucher, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf muss dabei in Textform erfolgen, beispielsweise durch einen Brief oder eine E-Mail.

Ein Beispiel für den Widerruf eines Vertrags könnte ein Verbraucher sein, der einen Vertrag mit einem Immobilienmakler zur Vermittlung eines Mietobjekts abgeschlossen hat. Innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen entscheidet sich der Verbraucher jedoch um und möchte den Vertrag widerrufen. Er sendet dem Immobilienmakler eine E-Mail, in der er den Widerruf erklärt und seinen Entschluss mitteilt, den Vertrag nicht fortzusetzen. Nach dem erfolgten Widerruf ist der Vertrag zwischen den Parteien nichtig, und der Verbraucher ist von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit.

Es ist wichtig zu beachten, dass es bestimmte Verträge gibt, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, wie beispielsweise Verträge über die Lieferung von individuell angefertigten Waren oder Dienstleistungen, die bereits vollständig erbracht wurden. Vor einem Widerruf sollte der Verbraucher die vertraglichen Bedingungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen überprüfen, um sicherzustellen, dass er sein Recht auf Widerruf in Anspruch nehmen kann.
Foto 1
Als erfahrenes Immobilienunternehmen, das sich auf den Maklerservice für Magdeburg und Umgebung spezialisiert hat, sind wir uns der Bedeutung des Widerrufsrechts für Verbraucher bewusst. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen haben Verbraucher die Möglichkeit, Verträge mit Unternehmen wie uns rückwirkend zu widerrufen. Dies bedeutet, dass sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten können. Unsere Kunden können den Widerruf in Textform, beispielsweise per Brief oder E-Mail, erklären. Ein solcher Fall könnte beispielsweise eintreten, wenn ein Verbraucher einen Vertrag mit uns zum Zwecke der Vermittlung eines Mietobjekts abgeschlossen hat, jedoch innerhalb der Widerrufsfrist seine Meinung ändert. Unser Team steht unseren Kunden bei Fragen zum Widerrufsrecht sowie zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gerne zur Verfügung.

Ihr Widerrufsrecht

Wussten Sie, dass Sie beim Kauf einer Immobilie unter bestimmten Bedingungen Ihr Recht auf Widerruf nutzen können? Innerhalb von zwei Wochen haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Entscheidung in Ruhe zu überdenken.

Einfache Widerrufsverfahren

Der Widerruf ist denkbar einfach! Er erfolgt in Textform, sei es per E-Mail oder Brief. Informieren Sie uns schnell und unkompliziert über Ihren Entschluss, sodass wir Ihnen bestmöglich zur Seite stehen können.

Rechtliche Absicherung

Bevor Sie einen Widerruf in Betracht ziehen, ist es wichtig, die vertraglichen Bedingungen zu verstehen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle Informationen haben, bevor Sie den Schritt wagen.

Vertrauen Sie uns

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienbranche kann Ihnen Jörg Scholze IMMOBILIEN GmbH die nötige Sicherheit geben und unterstützen bei allen Schritten, ob Kauf oder Widerruf. Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen zum Widerrufsrecht?

Wenn Sie Fragen zum Widerrufsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um mit unserem Immobilienmakler in Kontakt zu treten.
* Pflichtfelder
  • Glossar
Abschreibung AFA Altlast Anlageimmobilie Hausbewertung Hypothek Immobilien Immobilien-Leasing Immobilienbewertung Immobiliengutachten Immobilienverkauf Indexmiete Kaltmiete Käuferbonität Kaufnebenkosten Kaution Kündigungsfrist Immobilienblase Kubatur Ansichten Bauantrag Baufinanzierung Baugenehmigung Baugrenze Baugrundstück Bauland Baulandmobilisierungsgesetz Baulast Bausachverständiger Beleihungswert Bestellerprinzip Betriebskosten Bodengrundfläche Bodenrichtwert Bodenwert Courtage Denkmalschutz Effektivzins Eigentum Eigentümerversammlungsprotokoll Einheitswert Energieausweispflicht Erbbaurecht Erbbauzins Erbengemeinschaft Erbpacht Erbschaft Erbschaftssteuer Exposé Finanzierung Flurkarte Flurstück Gemarkung Gemeinschaftsordnung Geschossflächenzahl Grundbucheintrag Grunderwerbsteuer Grundflächenzahl Grundschuld Grundsteuer Grundstück Grundstücksgrenze Grundstückspreis Grundstücksverkauf Maisonette Makler Makleralleinauftrag Makleralleinvertrag Maklerkosten Maklervertrag Marktwert Mietkauf Mietspiegel Nachlassimmobilie Nachlassverwaltung Nebenkosten Nießbrauchrecht Notar Objektart Offenbarungspflicht Pacht Penthouse Pflichtteil Provision Rendite Rohbau Sachwertverfahren Schenkung Schenkungssteuer Schnitte Sondereigentum Sondernutzungsrecht Souterrain Teilungserklärung Tilgung Umlegungsverfahren Valuta Verkehrswert Verkehrswertgutachten Vermarktung Versteigerung Vorkaufsrecht Wegerecht Wertermittlungsverfahren Widerrufsrecht Wirtschaftsplan Wohnfläche Wohnrecht Wohnungsbewertung Wohnungseigentum Zwischenfinanzierung