Maklervertrag


Glossar: Maklervertrag

Der Maklervertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit und die Rechte sowie Pflichten beider Parteien während des Vermittlungsprozesses einer Immobilie. Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, darunter den einfachen Maklervertrag, den einfachen Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag.

Einfacher Maklervertrag:
Ein einfacher Maklervertrag ist eine Form der Zusammenarbeit zwischen dem Makler und dem Auftraggeber, bei der beide Parteien die Möglichkeit haben, andere Makler mit der Vermittlung der Immobilie zu beauftragen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, selbst aktiv nach einem Käufer oder Mieter zu suchen.

Einfacher Alleinauftrag:
Beim einfachen Alleinauftrag wird dem Makler das ausschließliche Recht eingeräumt, die Immobilie zu vermitteln. Der Auftraggeber darf jedoch weiterhin selbst nach einem Käufer oder Mieter suchen und auch andere Makler beauftragen. Falls der Makler erfolgreich einen Vertragsabschluss erzielt, erhält er seine Provision.

Qualifizierter Alleinauftrag:
Beim qualifizierten Alleinauftrag erhält der Makler das exklusive Recht zur Vermittlung der Immobilie. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine anderen Makler einzuschalten und auf eigene Aktivitäten zur Vermittlung zu verzichten. Der Makler übernimmt eine höhere Verantwortung und setzt verstärkt seine Ressourcen und Expertise ein, um den Vertragsabschluss zu erzielen.

Beispiel:
Frau Müller möchte ihr Haus in Magdeburg verkaufen und beauftragt einen Immobilienmakler mit der Vermittlung. Sie schließt mit dem Makler einen einfachen Alleinauftrag ab, der eine Provision von 5% des Verkaufspreises vorsieht. Der Makler erstellt ein professionelles Exposé, vermarktet das Haus und führt Besichtigungen durch. Nach einiger Zeit findet der Makler einen potenziellen Käufer, mit dem ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Gemäß dem Maklervertrag erhält der Makler seine Provision von 5% als Vergütung für seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit.
Foto 1
Als führender Immobilienmakler in Magdeburg und Umgebung ist die Jörg Scholze IMMOBILIEN GmbH Ihre vertrauenswürdige Partnerin in der Magdeburger Immobilienberatung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer starken Präsenz in der Region sind wir in der Lage, Verkäufer und Käufer erfolgreich zusammenzubringen. Unser Team besteht aus kompetenten und leidenschaftlichen Experten, die Ihnen während des gesamten Vermittlungsprozesses zur Seite stehen. Als Mitglied im IVD - Immobilienverband Deutschland Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V., wissen wir, welche Rechte und Pflichten sowohl für den Auftraggeber als auch für den Makler im Rahmen eines Maklervertrags gelten. Vertrauen Sie auf unsere professionelle Magdeburger Immobilienberatung und nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

Transparente Informationen

Der Maklervertrag gibt Ihnen klare Informationen über die Rechte und Pflichten sowohl des Auftraggebers als auch des Maklers. So verstehen Sie sofort die Vorteile unserer Dienstleistungen.

Vertrauensvolle Partnerschaft

Mit einem einfachen Alleinauftrag sichern Sie sich die individuelle Unterstützung unseres erfahrenen Teams. Sie bleiben jederzeit informiert und können selbst aktiv nach einem Käufer suchen, während wir uns um die Vermittlung kümmern.

Maximale Effizienz

Der qualifizierte Alleinauftrag garantiert Ihnen, dass wir unsere Ressourcen und Expertise voll ausschöpfen, um den besten Vertragsabschluss für Sie zu erzielen, ohne andere Makler oder eigene Aktivitäten.

Jetzt handeln

Nehmen Sie Kontakt auf und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der Vermittlung Ihrer Immobilie helfen können. Nutzen Sie unsere Expertise für eine reibungslose und erfolgreiche Transaktion.

Haben Sie Fragen zum Maklervertrag?

Wenn Sie Fragen zum Maklervertrag haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir laden Sie dazu ein, mit unserem Immobilienmakler über das Kontaktformular in Kontakt zu treten.
* Pflichtfelder
  • Glossar
Abschreibung AFA Altlast Anlageimmobilie Hausbewertung Hypothek Immobilien Immobilien-Leasing Immobilienbewertung Immobiliengutachten Immobilienverkauf Indexmiete Kaltmiete Käuferbonität Kaufnebenkosten Kaution Kündigungsfrist Immobilienblase Kubatur Ansichten Bauantrag Baufinanzierung Baugenehmigung Baugrenze Baugrundstück Bauland Baulandmobilisierungsgesetz Baulast Bausachverständiger Beleihungswert Bestellerprinzip Betriebskosten Bodengrundfläche Bodenrichtwert Bodenwert Courtage Denkmalschutz Effektivzins Eigentum Eigentümerversammlungsprotokoll Einheitswert Energieausweispflicht Erbbaurecht Erbbauzins Erbengemeinschaft Erbpacht Erbschaft Erbschaftssteuer Exposé Finanzierung Flurkarte Flurstück Gemarkung Gemeinschaftsordnung Geschossflächenzahl Grundbucheintrag Grunderwerbsteuer Grundflächenzahl Grundschuld Grundsteuer Grundstück Grundstücksgrenze Grundstückspreis Grundstücksverkauf Maisonette Makler Makleralleinauftrag Makleralleinvertrag Maklerkosten Maklervertrag Marktwert Mietkauf Mietspiegel Nachlassimmobilie Nachlassverwaltung Nebenkosten Nießbrauchrecht Notar Objektart Offenbarungspflicht Pacht Penthouse Pflichtteil Provision Rendite Rohbau Sachwertverfahren Schenkung Schenkungssteuer Schnitte Sondereigentum Sondernutzungsrecht Souterrain Teilungserklärung Tilgung Umlegungsverfahren Valuta Verkehrswert Verkehrswertgutachten Vermarktung Versteigerung Vorkaufsrecht Wegerecht Wertermittlungsverfahren Widerrufsrecht Wirtschaftsplan Wohnfläche Wohnrecht Wohnungsbewertung Wohnungseigentum Zwischenfinanzierung